Wie bestellt man einen Steuervertreter für eine AFM in Griechenland?
Wenn Sie von außerhalb Griechenlands eine AFM beantragen, ist die Frage nach dem Steuervertreter einer der verwirrendsten Aspekte des Verfahrens. Viele gehen davon aus, dass sie automatisch einen benötigen. Andere glauben, sie könnten einfach informell jemanden benennen und es dabei belassen. Tatsächlich gestatten die griechischen Behörden zwar, dass der AFM-Antrag elektronisch von der betroffenen Person, einem gesetzlichen Vertreter, einem Steuervertreter oder einem bevollmächtigten Dritten eingereicht wird, doch wenn ein Steuervertreter beteiligt ist, müssen die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet werden.
Ebenso wichtig ist, dass aus den FAQ der AADE hervorgeht, dass die Bestellung eines Steuervertreters nicht immer zwingend vorgeschrieben ist. Sie kann optional sein, wenn der Steuerpflichtige erklärt, dass er behördliche Mitteilungen der Steuerverwaltung unter den von ihm selbst angegebenen Kontaktdaten entgegennimmt. Deshalb lautet die eigentliche Frage oft nicht „Brauche ich unbedingt einen?“, sondern „Wenn ich einen in Anspruch nehme, wie bestelle ich ihn dann korrekt?“
Genau hier kommt AFM Greece ins Spiel. Genau diese Art von Unterstützung bieten wir an: Wir helfen Nichtansässigen dabei, zu klären, ob ein Steuervertreter in ihrem Fall sinnvoll ist, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und sorgen dafür, dass der AFM-Antrag nicht durch vermeidbare Fehler in den Unterlagen verzögert wird.
Kurze Antwort
Um einen Steuervertreter für ein AFM in Griechenland zu bestellen, benötigen Sie in der Regel eine formelle Bestellungsurkunde und in vielen Fällen eine Annahmeerklärung des Steuervertreters.
- Ein Steuervertreter ist nicht immer vorgeschrieben
- Wenn Sie jemanden ernennen, muss die Ernennung ordnungsgemäß dokumentiert werden
- In der Regel können Sie jemanden mittels einer Vollmacht oder einer eidesstattlichen Erklärung benennen
- Wenn Sie bereits über persönliche TAXISnet-Zugangsdaten verfügen, ist möglicherweise eine eidesstattliche Erklärung über gov.gr möglich
- Wenn das Dokument im Ausland ausgestellt wurde, sind unter Umständen eine Apostille oder eine Beglaubigung sowie eine beglaubigte griechische Übersetzung erforderlich
- Das Ernennungsdokument sollte die Angaben zum Steuervertreter sowie dessen Ausweisdokument enthalten
- In vielen Fällen muss der Steuervertreter zudem eine Erklärung unterzeichnen, in der er die Ernennung annimmt
Für die meisten Nichtansässigen ist es am einfachsten, dies von Anfang an von AFM Greece ordnungsgemäß abwickeln zu lassen, anstatt Zeit mit Formalitäten zu verschwenden, die später abgelehnt oder beanstandet werden.
Die obige kurze Antwort spiegelt die aktuellen AADE-Vorschriften zu Dokumenten zur Bevollmächtigung, Annahmeerklärungen, der Nutzung von gov.gr mit persönlichen TAXISnet-Codes sowie den Anforderungen an die Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Dokumente wider.
| Option | Am besten geeignet für | Was du selbst erledigst | Größter Nachteil | Fazit |
|---|---|---|---|---|
| Bereiten Sie den Termin selbst vor | Bewerber, die bereits mit den griechischen Verwaltungsabläufen vertraut sind | Erstellung des richtigen Ernennungsdokuments, Überprüfung der Unterschriften, Übersetzungen und der Annahmeerklärung | Es kommt leicht zu formalen Fehlern, die den AFM-Prozess verlangsamen | Das ist zwar möglich, für die meisten Nichtansässigen jedoch nicht der einfachste Weg |
| Beauftragen Sie Ihren eigenen Anwalt, Steuerberater oder Ansprechpartner vor Ort | Bewerber, die bereits über zuverlässige Unterstützung in Griechenland verfügen | Teil der Koordination und Dokumentenprüfung | Der AFM-Schritt kann dennoch fragmentiert werden, wenn niemand eindeutig die Verantwortung für den Prozess trägt | Hilfreich, hängt aber stark davon ab, wer dir hilft |
| Nutzen Sie AFM Greece | Nichtansässige, die sich eine reibungslosere Abwicklung der Terminvereinbarung und der AFM-Datei wünschen | In der Regel reicht es aus, die angeforderten Angaben und Unterlagen vorzulegen | Kostenpflichtiger Dienst | Die beste Wahl für die meisten Bewerber im Ausland |
Dieser Vergleich stützt sich auf den derzeitigen offiziellen Rahmen: die elektronische Einreichung über das AFM, die mögliche Beauftragung eines Rechts- oder Steuervertreters sowie die von der AADE geforderten Unterlagen, wenn ein Vertreter bestellt wird.
Wenn Sie Verwirrung, fehlende Unterlagen und unnötige Verzögerungen vermeiden möchten, begleitet Sie AFM Greece von Anfang bis Ende durch den gesamten Prozess. Wir helfen Nichtansässigen dabei, genau zu verstehen, was für ihren AFM-Antrag erforderlich ist, damit Sie mit mehr Klarheit und weniger Stress vorankommen.
Ist für eine AFM in Griechenland immer ein Steuervertreter erforderlich?
Nein, nicht immer.
In den FAQ der AADE wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestellung eines Steuervertreters optional sein kann, solange der Steuerpflichtige erklärt, dass er Mitteilungen der Steuerverwaltung unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten entgegennimmt. Es ist also zunächst einmal wichtig zu verstehen, dass die Bestellung eines Steuervertreters nicht in jedem Fall automatisch verpflichtend ist.
Dennoch entscheiden sich viele Nichtansässige dennoch dafür, einen solchen zu bestellen, weil sie Unterstützung vor Ort, einen übersichtlicheren Ablauf oder Hilfe bei der Erledigung griechischer Verwaltungsformalitäten wünschen. Dies ist oft eher eine praktische als eine rein rechtliche Entscheidung.
Welche Unterlagen können zur Bestellung eines Steuervertreters verwendet werden?
Die AADE gibt an, dass für die Bestellung eines Steuervertreters eine in Griechenland oder bei einem griechischen Konsulat bzw. einer griechischen Botschaft ausgestellte Vollmacht eine der zulässigen Optionen ist. In denselben FAQ heißt es ferner, dass auch eine einfache eidesstattliche Erklärung verwendet werden kann, entweder über gov.gr, sofern die betreffende Person bereits über persönliche TAXISnet-Zugangsdaten verfügt, oder über das Bürgerdienstzentrum, das Konsulat oder die griechische Botschaft im Ausland mit einer beglaubigten Originalunterschrift.
Die AADE weist außerdem darauf hin, dass die Vollmacht die Angaben zum Steuervertreter sowie dessen Ausweisdokument enthalten muss. Mit anderen Worten: Es reicht nicht aus, lediglich zu sagen: „Diese Person vertritt mich.“ Das Dokument muss diese Person ordnungsgemäß identifizieren.
Genau diese Art von Details übersehen Leute oft, wenn sie versuchen, den Papierkram alleine zu erledigen. Bei AFM Greece helfen wir dabei, genau das zu vermeiden.
Kann man über gov.gr?
Ja, aber nur unter bestimmten Umständen.
In den FAQ der AADE heißt es, dass eine eidesstattliche Erklärung über gov.gr zur Bestellung eines Steuervertreters verwendet werden kann, wenn die betreffende Person bereits über eigene TAXISnet-Zugangsdaten verfügt. In denselben FAQ wird hinzugefügt, dass dies unter Verwendung der eigenen TAXISnet-Zugangsdaten der betreffenden Person erfolgen muss, nicht unter Verwendung der Zugangsdaten eines Dritten.
Das bedeutet, dass gov.gr für manche Menschen eine sehr bequeme Möglichkeit sein kann, aber nicht für alle. Falls der Antragsteller noch keinen persönlichen Zugang zu TAXISnet hat, ist möglicherweise ein anderer Weg zur Beschaffung des Terminbelegs erforderlich.
Muss der Steuervertreter die Bestellung ebenfalls annehmen?
In der Regel ja.
Den veröffentlichten Leitlinien der AADE zufolge ist, wenn der Steuerpflichtige den Antrag selbst einreicht, eine schriftliche Erklärung über die Annahme der Bestellung zum Steuervertreter mit der beglaubigten Originalunterschrift des Steuervertreters erforderlich. Auf der Seite der AADE zur Vergabe von Steuernummern wird zudem eine eidesstattliche Erklärung des Steuervertreters, in der er die Bestellung annimmt, als Begleitdokument aufgeführt.
Dies ist einer der häufigsten Fehler in der Praxis. Oft konzentriert man sich auf das Ernennungsdokument selbst und vergisst dabei, dass möglicherweise auch die Zustimmung des Bevollmächtigten erforderlich ist. Das kann einen einfachen Antrag zu einem langwierigen Hin und Her mit zusätzlichen Verzögerungen machen.
Was ist, wenn die Ernennungsurkunde im Ausland unterzeichnet wird?
Dann sind möglicherweise eine beglaubigte Beglaubigung und Übersetzung erforderlich.
In den FAQ der AADE heißt es, dass ausländische öffentliche Urkunden, wenn sie vorgelegt werden, beglaubigt und offiziell ins Griechische übersetzt sein müssen. Die Beglaubigung muss vor der Übersetzung erfolgen und entweder durch eine Apostille für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, oder in anderen Fällen durch eine konsularische Beglaubigung erfolgen. In den FAQ von myAADElive der AADE heißt es außerdem, dass fremdsprachige Dokumente, die bei der Steuerverwaltung eingereicht werden, beglaubigt sein und eine vollständige Übersetzung ins Griechische enthalten müssen.
Dies ist einer der Hauptgründe, warum Antragsteller im Ausland eine professionelle Unterstützung bevorzugen. Die Beauftragung eines Steuervertreters mag einfach klingen, doch sobald ausländische Unterschriften, Apostillen oder Übersetzungen ins Spiel kommen, wird der Papierkram oft sehr technisch.
Was sollte in der Ernennungsurkunde bezüglich der Benachrichtigungen stehen?
Dieser Punkt wird leicht übersehen, ist aber wichtig.
In den FAQ der AADE heißt es, dass der Steuerpflichtige bei der Erstellung der Vollmacht oder der eidesstattlichen Erklärung zur Bestellung des Steuervertreters angeben muss, wohin Zustellungen von Bescheiden, Unterlagen und individuellen Mitteilungen der Steuerverwaltung erfolgen sollen: entweder an den Steuervertreter oder sowohl an den Steuerpflichtigen als auch an den Steuervertreter.
Das Dokument sollte also nicht nur den Vertreter benennen. Es sollte auch klarstellen, wie die offizielle Kommunikation zu handhaben ist.
Was geschieht, sobald der Steuervertreter in der AFM-Anwendung verwendet wird?
Laut AADE kann der Antrag auf Erteilung eines AFM und eines Authentifizierungsschlüssels elektronisch von der betroffenen Person, dem gesetzlichen Vertreter, dem Steuervertreter oder einem bevollmächtigten Dritten eingereicht werden. Ferner heißt es, dass bei Einreichung des Antrags durch einen gesetzlichen oder steuerlichen Vertreter diese Person sich mit TAXISnet-Codes anmeldet und dass anhand der Postleitzahl des Steuervertreters automatisch das zuständige Finanzamt ermittelt wird.
Die AADE erläutert ferner, dass bei Einreichung des Antrags durch einen Rechts- oder Steuervertreter dieser die Bescheinigung über die Vergabe der Steueridentifikationsnummer über seine digitale Mailbox und den Authentifizierungsschlüssel sowie die Zugangsdaten per E-Mail in verschlüsselter Form erhält. In vielen Fällen erhält auch die betroffene Person die Bescheinigung über die Vergabe der Steueridentifikationsnummer und die Zugangsdaten per E-Mail.
Bei der Bestellung eines Steuervertreters geht es also nicht nur um eine Unterschrift. Sie kann darüber entscheiden, wie der gesamte AFM-Workflow abgewickelt wird.
Warum viele Nicht-Einwohner eine geführte Tour bevorzugen
Denn das Schwierige ist in der Regel nicht die Wahl eines Vertreters, sondern sicherzustellen, dass die Ernennung ordnungsgemäß erfolgt.
Die offiziellen Vorschriften sind klar, aber es handelt sich dennoch um Verwaltungsangelegenheiten. Man benötigt das richtige Ernennungsdokument, die richtige Annahmeerklärung, die richtige Formulierung für Mitteilungen, den richtigen Beglaubigungsweg, wenn die Unterlagen im Ausland unterzeichnet werden, und die richtige Abwicklung im AFM-Antrag selbst.
Genau deshalb ist AFM Greece so wertvoll. Genau das ist unser Angebot: Wir helfen Nichtansässigen dabei, bei Bedarf einen Steuervertreter ordnungsgemäß zu bestellen, die Formalitäten reibungsloser abzuwickeln und das Risiko von Verzögerungen aufgrund technischer Formalitäten zu verringern.
Fazit
Die Bestellung eines Steuervertreters für eine AFM in Griechenland ist durchaus möglich, muss jedoch ordnungsgemäß erfolgen.
Zu den offiziellen Unterlagen gehören eine Vollmacht oder in manchen Fällen eine eidesstattliche Erklärung. Wurde das Dokument im Ausland ausgestellt, sind unter Umständen eine Apostille oder eine Beglaubigung sowie eine beglaubigte griechische Übersetzung erforderlich. In vielen Fällen muss der Steuervertreter zudem eine Annahmeerklärung unterzeichnen. Bei der Erstellung der Ernennungsurkunde sollte der Steuerpflichtige festlegen, auf welchem Weg ihm offizielle Mitteilungen der Steuerbehörde zugestellt werden sollen.
Für viele Bewerber im Ausland ist es am klügsten, sich nicht unter Zeitdruck allein mit all dem auseinanderzusetzen. Vielmehr sollten sie einen Dienstleister in Anspruch nehmen, der sich damit auskennt. Genau dafür ist AFM Greece da.
Sind Sie bereit, Ihre griechische AFM zu beantragen? AFM Greece unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung des Verfahrens – mit einer klaren Anleitung und den richtigen Unterlagen von Anfang an. Reichen Sie Ihren Antrag noch heute ein und gehen Sie den nächsten Schritt mit Zuversicht.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Steuervertreter für eine AFM in Griechenland immer vorgeschrieben?
Nein. In manchen Fällen ist es optional, ob der Steuerpflichtige behördliche Mitteilungen unter den bei den Steuerbehörden angegebenen Kontaktdaten entgegennimmt.
Wie kann ich einen Steuervertreter bestellen?
In der Regel durch eine Vollmacht oder eine eidesstattliche Erklärung, je nach gewähltem Verfahren und Ihrer Situation.
Kann ich über gov.gr einen Steuervertreter bestellen?
Ja, wenn Sie bereits über persönliche TAXISnet-Codes verfügen und Ihre eigenen Codes verwenden, nicht die eines Dritten.
Muss der Steuervertreter die Bestellung annehmen?
In vielen Fällen ja. Es ist eine Annahmeerklärung des Steuervertreters erforderlich.
Müssen ausländische Ernennungsurkunden mit einer Apostille oder einer Beglaubigung versehen werden?
Oftmals ja. Wenn es sich um ein ausländisches Dokument handelt, ist möglicherweise eine Beglaubigung sowie eine amtliche griechische Übersetzung erforderlich.
Was sollte das Ernennungsdokument enthalten?
Darin sollte der Steuervertreter eindeutig benannt werden; in der Praxis sollte darin zudem klargestellt werden, wohin offizielle Mitteilungen zu senden sind.
Kann ein Steuervertreter den AFM-Antrag einreichen?
Ja. Der Steuervertreter kann den offiziellen elektronischen Antrag unter Verwendung der TAXISnet-Codes einreichen.
Was ist für die meisten Nichtansässigen die einfachste Möglichkeit?
Für viele Antragsteller im Ausland ist es am einfachsten, AFM Greece in Anspruch zu nehmen, damit die erforderlichen Unterlagen und das AFM-Verfahren von Anfang an korrekt abgewickelt werden.