Kann man in Griechenland eine AFM ohne Steuervertreter erhalten?
Ja – in vielen Fällen können Sie in Griechenland eine AFM erhalten, ohne einen Steuervertreter zu bestellen. Dies ist einer der größten Punkte, der bei Nichtansässigen für Verwirrung sorgt, da viele Menschen immer noch davon ausgehen, dass ein Wohnsitz im Ausland automatisch bedeutet, dass sie jemanden in Griechenland bestellen müssen. Die aktuellen Leitlinien der AADE besagen jedoch etwas anderes: Die Bestellung eines Steuervertreters ist optional, und im Leitfaden für Registrierungsverfahren der AADE heißt es zudem, dass für Steuerzahler, die keinen Steuervertreter bestellen möchten, die KEFODE von Attika als zuständige Behörde bestimmt ist. Das ist von großer Bedeutung, da es die gesamte Herangehensweise an den Antrag verändert. Die eigentliche Frage lautet nicht „Habe ich keine Wahl?“, sondern vielmehr „Was ist der beste Weg für meinen Fall?“ Wenn Sie zusätzlichen Papierkram für einen Vertreter vermeiden möchten, gibt es oft einen solchen Weg. Und bei AFM Greece schlagen wir genau das vor: Wir helfen Nichtansässigen dabei, ihre AFM auf dem einfachsten Weg zu beantragen, ohne unnötige Formalitäten für einen Steuervertreter aufzuerlegen, wo diese nicht erforderlich sind. Die kurze Antwort unten spiegelt die aktuelle Position der AADE zu optionalen Steuervertretern, zur Selbstanmeldung und zu den Identifizierungswegen wider.
Wie bestellt man einen Steuervertreter für eine AFM in Griechenland?
Wenn Sie von außerhalb Griechenlands eine AFM beantragen, ist der Steuervertreter einer der verwirrendsten Aspekte des Verfahrens. Viele Menschen gehen davon aus, dass sie automatisch einen benötigen. Andere glauben, sie könnten einfach informell jemanden benennen und es dabei belassen. Tatsächlich gestatten die griechischen Behörden zwar, dass der AFM-Antrag elektronisch von der betroffenen Person, einem gesetzlichen Vertreter, einem Steuervertreter oder einem bevollmächtigten Dritten eingereicht wird, doch wenn ein Steuervertreter beteiligt ist, müssen die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß vorbereitet werden. Ebenso wichtig ist, dass die FAQ der AADE klarstellen, dass die Bestellung eines Steuervertreters nicht immer zwingend erforderlich ist. Sie kann optional sein, wenn der Steuerpflichtige erklärt, dass er offizielle Mitteilungen der Steuerverwaltung unter den von ihm selbst angegebenen Kontaktdaten entgegennimmt. Deshalb lautet die eigentliche Frage oft nicht „Brauche ich unbedingt einen?“, sondern „Wenn ich einen beauftrage, wie bestelle ich ihn korrekt?“ Genau hier kommt AFM Greece ins Spiel. Genau diese Art von Unterstützung bieten wir an: Wir helfen Nichtansässigen dabei, zu verstehen, ob ein Steuervertreter in ihrem Fall sinnvoll ist, bereiten die richtigen Unterlagen vor und stellen sicher, dass der AFM-Antrag nicht durch vermeidbare Dokumentenfehler verzögert wird.