Benötigen Sie TAXISnet, nachdem Sie in Griechenland eine AFM erhalten haben?
In der Regel ja – zumindest wenn Sie Ihr griechisches Steuerprofil nach Erhalt Ihrer AFM tatsächlich online nutzen möchten. Der offizielle Dienst auf gov.gr dient nicht nur der Ausstellung einer AFM: Er ist buchstäblich der Dienst zur Zuweisung einer AFM und eines Schlüssels an eine natürliche Person, fragt nach dem gewünschten Benutzernamen für die Ausstellung des Taxisnet-Codes und gibt an, dass das AFM-Zertifikat, der Passschlüssel und die Taxisnet-Zugangsdaten an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet werden. Die AADE wendet ihrerseits dieselbe Logik an und verweist auf die Zustellung des Authentifizierungsschlüssels und der Zugangscodes für die Online-Dienste myAADE/TAXISnet nach erfolgreicher Bearbeitung. Allerdings muss nicht jede Person, die eine AFM erhält, TAXISnet vom ersten Tag an aktiv nutzen. In den FAQ für Nichtansässige der AADE heißt es, dass ein volljähriger ausländischer Steuerpflichtiger nur dann verpflichtet ist, in Griechenland eine Steuererklärung abzugeben, wenn er Einkünfte aus griechischen Quellen erzielt, und dass jemand, der lediglich einen Zweitwohnsitz besitzt oder in Griechenland eine Immobilie oder ein Auto erwirbt, ohne Einkünfte aus griechischen Quellen zu erzielen, allein aus diesem Grund nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Viele gängige digitale Vorgänge nach der AFM-Phase erfordern jedoch einen persönlichen Zugang zu TAXISnet oder myAADE, wie beispielsweise die Ausstellung einer Steuerbescheinigung, die Änderung von Registrierungsdaten, die elektronische Einreichung von Steuererklärungen oder das Senden digitaler Anfragen über my1521.